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HOCHSAUERLANDKREIS

Neure­ge­lung des Schorn­stein­fe­ger­we­sens: Wettbewerbsverzehrung!

NRW, 23.04.2008 22:10 Uhr

Brilon / Meschede. Die Innungs­­be­triebe Brilon/­­Me­­schede und Arns­­berg des Sani­tär-, Heizungs-und Klima-Hand­werks sehen im kürz­­lich vom Bundes­­ka­­bi­­nett verab­­schie­­deten Gesetz zur Neure­­ge­­lung des Schorn­­stein­­fe­­ger­we­­sens eine massive Wett­­be­werbs­­ver­­zer­rung zu ihren Lasten.

"Mit der faktischen Verlängerung der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger bei gleichzeitiger Aufhebung des Nebenerwerbsverbotes leistet die Bundesregierung den Schornsteinfegern eine einseitige Schützenhilfe im Markt für Wartungs- und Instandhaltungsaufträge", urteilt Jochem Hunecke, Hauptgeschäftsführer der HSK-Kreishandwerkerschaft.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren unangetastet zu lassen.

Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schornsteinfegern die sofortige Möglichkeit, in das Wartungsgeschäft einzusteigen.

"Dies gefährdet in unserem Handwerk deutschlandweit 10.000 qualifizierte Arbeitsplätze", fasst Jochem Hunecke zusammen. Die in hoheitlicher Funktion angesammelten Datenbestände über die Heizungsanlagen in den jeweiligen Bezirken könnten jetzt von den Schornsteinfegern im wirtschaftlichen Eigeninteresse genutzt werden. "Das ist kein fairer Wettbewerb. Das ist die einseitige Bevorteilung eines Marktpartners durch die Politik", betont der Geschäftsführer der Interessenvertretungen der Heizungsbauer und Installateure im HSK. Jochem Hunecke erkennt in der Neuregelung keinen konkreten Nutzen für den Bürger.

"Der Hauseigentümer ist weiterhin gezwungen, für die Abgasmessungen seiner Heizungsanlage doppelt zu zahlen. Einmal an den Schornsteinfeger, der diese Messung per Gesetz ausführen muss. Das zweite Mal an den Fachbetrieb im Zuge der Heizungswartung", erläutert er.

Um den Gesetzesentwurf auf seinem Weg durch die parlamentarischen Instanzen noch im Sinne des SHK-Handwerks abzuändern, sollen jetzt alle gegebenen Möglichkeiten ausgenutzt werden: "Auf dem Rücken der Hauseigentümer und zu Lasten unserer Handwerksbetriebe glaubt die Politik die ihr von der Europäischen Union auferlegte Novellierung des überkommenden Schornsteinfegergesetzes durchsetzen zu können. Das werden wir nicht hinnehmen", so Hunnecke.

Der Zentralverband behalte sich ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Diskriminierung seiner Mitglieder vor.

 

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